In den Medien wurde erstmals über Strafen für das Fehlen eines neuen Fahrtenschreibers in Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen berichtet. Die Verpflichtung gilt für vor dem 15. Juni 2019 zugelassene Fahrzeuge, die zuvor mit analogen oder digitalen Fahrtenschreibern ausgestattet waren und im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden. Sie müssen mit intelligenten Fahrtenschreibern der zweiten Generation nachgerüstet werden, und die Übergangsfrist für deren Ersatz läuft am 28. Februar 2024 ab.
Wird der Fahrtenschreiber nicht ausgetauscht, sind sowohl der Verkehrsunternehmer als auch der Fahrer verantwortlich.
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Güterkraftverkehrsunternehmer - wird ein Verstoß festgestellt, wird ein Verwaltungsverfahren gegen das Transportunternehmen eingeleitet. Wird der Fahrtenschreiber nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgetauscht, kann eine Geldstrafe von bis zu 10.000 PLN verhängt werden. Darüber hinaus kann die Person, die den Transport im Unternehmen leitet, mit einer Geldstrafe von 2.000 PLN belegt werden.
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Der Fahrer - kann mit einer Geldstrafe und in einigen europäischen Ländern auch mit dem vorübergehenden Verlust der Fahrerlaubnis belegt werden.
Strafen für das Nichtauswechseln des Fahrtenschreibers in verschiedenen Ländern
Frankreich
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Die Fälschung von Daten, die missbräuchliche Verwendung des Fahrtenschreibers, die Veränderung des Fahrtenschreibers oder das Fehlen des vorgeschriebenen Einbaus kann folgende Folgen haben:
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Freiheitsentzug von bis zu 1 Jahr.
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Eine Geldstrafe von 30.000 €.
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Einbehaltung des Fahrzeugs, bis der Verstoß behoben ist.
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Italien
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Fahrer - Geldstrafe in Höhe von 866-3464 €, möglicher Führerscheinentzug für einen Zeitraum von 15 Tagen bis 3 Monaten.
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Unternehmen/Fahrzeugeigentümer - Geldstrafe in Höhe von 831 bis 3328 EUR und Verpflichtung zum Austausch des Fahrtenschreibers innerhalb von 10 Tagen.
Litauen
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Fahrer - Geldstrafe von 350-600 EUR.
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Verkehrsunternehmen - Geldstrafe von 900-1700 EUR.
Estland
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Fahrer - 100 Strafpunkte (entspricht einer Geldbuße von 400 EUR).
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Transportunternehmen - 200 Strafpunkte (entspricht einer Geld buße von800 EUR) und eine zusätzliche Geldstrafe von bis zu 3.200 EUR für die juristische Person .
Polen
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Transportunternehmen - Verwaltungsgeldstrafe in Höhe von 10.000 PLN.
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Verkehrsleiter - Geldstrafe in Höhe von 2.000 PLN.
Portugal
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Geldstrafe zwischen 1.200 EUR und 6.000 EUR.
Spanien
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Bußgeld in Höhe von € 2001.
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Möglichkeit der Stilllegung des Fahrzeugs und negative Auswirkungen auf den Ruf des Unternehmens.
Lettland
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Fahrer - Geldstrafe von 560 bis 1140 €.
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Transportunternehmen - Verwaltungsstrafe von 1.400 bis 2.800 €.
Niederlande
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Verwaltungsstrafe in Höhe von 4400 EUR.
