
Im Juli 2025 erhob das Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK) Anklage gegen Jeronimo Martins Polska, den Eigentümer der Biedronka-Kette, 32 Transportunternehmen und acht Manager und Firmeninhaber. Der Fall betrifft eine mutmaßlich illegale Vereinbarung zur Einschränkung der beruflichen Mobilität von Fahrern, die in den Biedronka-Vertriebszentren tätig sind.
Nach den Erkenntnissen des OCCP haben die Unternehmer möglicherweise so genannte No-Poach-Vereinbarungen getroffen, d. h. Vereinbarungen, nicht um Mitarbeiter zu konkurrieren. In der Praxis bedeutete dies, dass die Möglichkeit der Einstellung von Fahrern durch konkurrierende Transportunternehmen blockiert wurde, selbst wenn die Fahrer über die entsprechenden Qualifikationen verfügten. Mit solchen Maßnahmen sollten die Gewinnspannen der Transportunternehmen geschützt werden, indem das Risiko der "Abwerbung" von Arbeitnehmern und die Notwendigkeit, höhere Löhne anzubieten, ausgeschaltet wurden.
Ein hypothetisches Beispiel des OCCP zeigt, wie ein Fahrer trotz seiner Erfahrung drei Monate lang keine Stelle finden konnte, weil seine Bewerbung aufgrund informeller Vereinbarungen zwischen den Unternehmen blockiert war. Infolgedessen wurde den Arbeitnehmern die Möglichkeit genommen, bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln, und ihre Löhne blieben unverändert.
Solche Praktiken sind nicht nur unethisch, sondern auch illegal. Der UOKiK erinnert uns daran, dass die Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen mit einer Geldstrafe von bis zu 10 % des Jahresumsatzes des Unternehmens geahndet werden kann, und Manager können mit einer Geldstrafe von bis zu 2 Millionen PLN belegt werden.
Wenn der Staat wirklich etwas gegen solche Verhaltensweisen unternehmen wollte, müsste er neben finanziellen Sanktionen - die für große Unternehmen manchmal nur Betriebskosten darstellen - auch den Entzug von Lizenzen oder Genehmigungen für die Ausübung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers in Betracht ziehen. Nach dem Straßenverkehrsgesetz kann der Verlust des guten Rufs eines Transportunternehmens zum Verlust der Betriebsgenehmigung führen. Und kann ein Unternehmen, das in eine Verschwörung verwickelt ist, die die Rechte der Arbeitnehmer einschränkt und gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, seinen guten Ruf aufrechterhalten? Eine rhetorische Frage. Leider zeigt die Praxis, dass Institutionen wie die Straßenverkehrsbehörde oder die nationale Arbeitsaufsichtsbehörde nur selten Maßnahmen ergreifen, die die Interessen der stärkeren Marktteilnehmer realistisch berühren. Die Fahrer sind auf sich allein gestellt, und die Abmachungen haben Bestand.
